Die Erziehungsberechtigten wählen bei der Entscheidung über die Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung auch die Länge des gewünschten Angebotes. Diese sind in Form von nachfolgenden Modulen ausgestaltet:
Klassenstufe 1 bis 4:
Die Schülerinnen und Schüler können, um Störungen während des Essens und der Hausaufgabenzeit zu vermeiden, nach dem Mittagessen bzw. vor den Hausaufgaben und dann zur vollen Stunde abgeholt werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich immer bei dem/der Gruppenleiter/in abmelden.